Juristik,
Kommt wir holen unsere Kinder wieder .

Erschreckender Hintergrund: Eltern beantragt Asyl in Russland


Es ist eine erschreckende Geschichte.

Was dann geschieht ist unglaublich.

Nachdem die Kinder ins Heim gesteckt werden und Missbrauch und mit Medikamenten vollgepumpt werden, fliehen die Bergfelds nach Spanien, um das leben Ihrer Kinder zu retten.
Dort leben sie bis der dann 20  jährige Sohn Nico im  Krankenhaus von Granada stirbt und 2 der fünf Kinder wieder nach Deutschland verschleppt werden und wieder im Heim landen.Im selben Heim wo Nico mit Medikamente zu Tode grfoltert wurde. Die Eltern werden mit dem Tode bedroht und flüchten in die russische Botschaft von Riga.
Russland hat bereits einigen Menschen in Not Zuflucht gewehrt, jedoch nie solch einen drastischen Asylantrag erlebt.

Die Gießener Zeitung schriebt dazu:am 21.06.2012

Sonja und Markus Bergfeld - T. (5) - L. (8) - M. (11) - K. (12) - N. (14) -Zwischen Vergewaltigung und Kinderheimen - Zustände im Vogelsbergkreis wie in der "DDR"


Gießen | Pressemitteilung vom 20.06.2012 18:23:51 
Sonja und Markus Bergfeld - T. (5) - L. (8) - M. (11) - K. (12) - N. (14) -Zwischen Vergewaltigung und Kinderheimen - Zustände im Vogelsbergkreis wie in der "DDR"
Landrat Manfred Göring (SPD) und Bürgermeister Ralf A. Becker (SPD) zu keiner Stellungnahme bereit.

Der Vogelsbergkreis und das Jugendamt Alsfeld Hessen hat dem Ehepaar Bergfeld aus Neuwied - die vormals in Alsfeld wohnten und von dort vertrieben wurden - alle fünf Kinder weggenommen und in Kinderheimen Bad Frankenhausen Tühringen verfrachtet. Wenn Jugendämter, Ärzte, Erzieher, Gutachter und Politiker nicht mehr weiter wissen, dann wird versucht den Eltern das "Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom by Proxy" anzuhängen. Als mir die Eheleute von ihrem Familienschicksal berichteten, hatte ich das Gefühl über eine östliche Bananenrepublik informiert zu werden. Der Geist des Unrechtstaates "DDR" scheint in Alsfeld und seine Region immer noch vorzuherrschen. Politiker und Kirchen haben sich in beschämender Weise aus ihrer Verantwortung geschlichen. Familie Bergfeld wird in einem bisher nicht vorstellbaren Umfang Unrecht zugefügt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alsfeld und ihrer Region werden sich fragen müssen, ob Recht, Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit mit der Wiedervereingung am Kleiderhaken aufgehängt wurde.

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Sonja und Markus Bergfeld - T. (5) - L. (8) - M. (11) - K. (12) (1)
Eine der kleinen Töchter der Familie Bergfeld erlebte bei einem unbeaufsichtigten Freigang aus dem Kinderheim in Bad Frankenhausen die schlimmsten Momente ihres Lebens. Im Kurpark sammelte sie Kastanien und wurde von einem ca. 50jährigen Mann angesprochen. Das Mädchen erzählte unter Tränen, dass sie nicht mehr im Kinderheim bleiben möchte und wieder nach Hause will zu Mama und Papa und den anderen Geschwistern. Der Mann verschaffte sich an drei aufeinander folgenden Tagen - in unbeschreiblich verbrecherischer Absicht - das Vertrauen des Kindes in dem er versprach, dass er ihr genügend Geld geben werde, damit sie wieder nach Hause fahren könne, wenn sie alles macht, was er will. Am dritten Vergewaltigungstag sahen Passanten den Täter im Kurpark und riefen die Polizei diese mussten ihn vom Kind herunterziehen. Der Täter entschuldigte sich mit dem Hinweis, dass er das Mädchen jeweils 5 Euro gegeben habe, damit sie nach Hause fahren könne. Der aktuelle Aufenthaltsort des Mädchen ist den Eltern bisher nicht mitgeteilt worden. Nach Informationen der Eltern sollen ihre fünf Kinder in Heimen in Bad Frankenhausen, Seehausen und Heldrungen leben. Matthias Strejch, Bürgermeister von Bad Frankenhausen, kommentiert das Verbrechen: "Der Inhalt des Schreibens ist mir völlig unbekannt. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich bis heute 16.00 Uhr darauf nicht reagieren kann und werde, zumal ich heute außer Haus bin".

Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom engl. MSBP Munchausen Syndrome by Proxy, Munchausen by Proxy Syndrome oder FDP Factitious Disorder by Proxy, benannt nach Hieronymus Carl Friedrich von Münchhausen ist das Erfinden, Übersteigern oder tatsächliche Verursachen von Krankheiten oder deren Symptomen bei Dritten, meist Kindern, um anschließend die medizinische Behandlung zu verlangen. Es handelt sich um eine subtile Form der Kindesmisshandlung, die bis zum Tod des Opfers führen kann. Häufig ist der von der Störung Betroffene ein Elternteil, meist die Mutter, oder ein Erziehungsberechtigter. Die Störung gehört wie das sogenannte Münchhausen-Syndrom zu den artifiziellen Störungen und wurde als eigener Subtyp "Nicht Näher Bezeichnete Vorgetäuschte Störung" im psychiatrischen Klassifikationssystem DSM-IV definiert. Die Vorgetäuschte Störung "by proxy" wurde nicht ins DSM-IV aufgenommen, da dies dazu benutzt werden könnte, Personen die Kinder misshandeln, zu entlasten.

Eine sichere Diagnostik oder klinisch erprobte Behandlung des Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms gibt es angesichts der geringen Fallzahlen nicht. Aufgrund der relativ großen Gefahr von Falschbeschuldigungen wird die Störung häufig nicht bekannt bzw. die Diagnose zurückgehalten. Als sicherste Diagnosemöglichkeit gilt die Videoaufzeichnung, die allerdings nur im klinischen Bereich praktizierbar ist. Der österreichische Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich lehnt die Videoüberwachung ab. Außerhalb ärztlicher Observation getätigte Übergriffe sind schwer nachweisbar. Typischerweise wird ein Täter so lange Ärzte und andere Spezialisten aufsuchen, bis eine Bestätigung der angestrebten eigenen Diagnose erfolgt und eine entsprechende Behandlung beginnt.Dies war vom Jugendamt eine Unterstellung, Sonja hatte diese Krankheit nicht belegbar durch Ärzte sowie berichte der Krankenkasse.

Bergfeld: "Wir möchten darauf hinweisen, dass man ungerechtfertigt unsere fünf Kinder am 14. Juli 2011 uns entrissen hat und die elterliche Sorge aberkannt. Wir wussten noch nicht einmal, wo man unsere Kinder hingebracht hat. Als wir beim Jugendamt Alsfeld nachgefragt haben, was man uns vorwirft und unter welchen Auflagen wir unsere Kinder zurück bekommen können, habe wir noch keine Antwort erhalten. Man hat uns der Umgang mit unseren Kindern verwehrt, so dass wir unsere Kinder nur noch vier Mal im Jahr sehen dürfen. Das ist die schlimmste Form der Endfremdung, die man sich vorstellen kann. Die Stadt und das Jugendamt behandeln uns wie Schwerverbrecher. Auch verstößt es gegen das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht ohnmächtig zusehen zu müssen, wie das Verfahren immer länger dauert und wir als betroffene Eltern immer mehr von unseren Kindern, wie auch umgekehrt die Kinder von uns als ihren Sorgeberechtigten, entfremdet werden.

Unser Vertrauen in das Rechtssystem wurde und wird extrem erschüttert, und da es sich hierbei um unsere Kinder und kein Handelsgut handelt - hier jedoch auf Zeit gearbeitet wird um eine Entfremdung herbeizuführen - diese Ungerechtigkeiten werden wir keinesfalls weiterhin hinnehmen. Seit nunmehr 14. Juli 2011 sind unsere Kinder „in Obhut“. Der vom Gericht bestellte Amtsvormund für unsere Kinder ist Frau Pabst. Diese erzählt uns, sowie auch unseren Kindern, dass sie mehrere hundert Kinder hat und deswegen immer zeitlich gebunden ist. Die Kinder sagen, sie sehen sie fast nie. Keiner fühlt sich zuständig.

Während des Kinderheimaufenthaltes wurde eine unserer Töchter sexuell missbraucht. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Unterlassung der Aufsichtspflicht, Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht durch das Kinderheim wird nicht beantwortet. Seit dem Tag der Gerichtsverhandlung, wo man den Täter zu drei Jahren und acht Monaten verurteilt hat, haben wir unser kleines Mädchen nicht mehr gesehen. Lieber Gott, wenn Du doch ein gerechter Gott bist, warum hast du das zugelassen? Unser Mädchen braucht doch gerade jetzt unsere Mutter- und Vaterliebe. Seit sechs Monaten verbietet man uns den Kontakt. Was sind das für Menschen, die uns das antun?

Frau Pabst verweigert bis zum heutigen Zeitpunkt jegliche Stellungnahmen oder Anfragen. Die Kinder sind auch innerhalb der Einrichtungen der Wohngruppen getrennt voneinander untergebracht. Somit ist auch die Geschwisterbindung untereinander unterbunden worden. Auch wissen wir bis zum heutigen Tage nicht, bei welchen Personen sich unser kleines Mädchen befindet. Wir dürfen sie nicht anrufen oder besuchen. Wir haben als Eltern keinerlei Rechte mehr und den Kindern erzählt man nicht warum sie in den Kinderheimen sein müssen.

Es liegen genügend Beweise vor, dass das Jugendamt, Kindergarten, Schulen, Polizei Alsfeld, darauf hingearbeitet haben, uns unsere Kinder unrechtmäßig zu entziehen, mir als Mutter eine psychische Erkrankung unterstellt wird, und mich zu einer psychologischen Therapie nötigen wollte. Aber eine Diagnostik zu der ich bereit wäre wird nicht bezahlt. Desweiteren wurde ein Verfahren initiiert in dem behauptet wurde mein Mann wäre im Besitz einer Schusswaffe, nur damit man sich der Kinder bemächtigt. Dieses Ermittlungsverfahren verlief negativ; es handelt sich hierbei nur um Lügen und falsche Verdächtigungen, die dazu geführt haben, dass sich der Vogelsbergkreis, der Kreisausschuss Amt für Jugend, Familie und Sport, insbesondere Frau Wagner, Herr Schaitza und Herr Facius, durch Täuschung des Gerichts ein Inobhutnahmeverfahren konstruieren und einleiten konnten.

Ihr Auftrag ist es, eine schnellstmögliche Lösung zum Wohle der Kinder herbeizuführen, und nicht die Familie auseinanderzureißen und untereinander zu entfremden. Wir fordern eine Erklärung, weshalb die fünf Kinder in solch einer psychisch belastenden Situation voneinander getrennt wurden. Dieses ist in keinster Weise akzeptabel und entspricht nicht dem Wohle der Kinder. Da wir auf eine sofortige Klärung dieser untragbaren Zustände bestehen müssen, wenden wir uns an die Öffentlichkeit, an den Bundespräsidenten und an den Bürgermeister.Sowie haben wir die Wiederaufnahme des Nürnberger-Prozesses gefordert und an den Präsidenten Russlands gewendet, die BRD ist eine Firma, die Besatzungsmächte haben die Gewalt.

Unsere Kinder möchten nach Hause. Das sagten sie auch schon dem OLG Frankfurt und es bestand und besteht zu keinerlei Zeitpunkt eine Kindeswohlgefährdung. Jedoch stellt die Handlungsweise der betreffenden Stellen eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls dar. Zudem wurde darauf hingearbeitet, dass mein Sohn medikamentös mit Schlafsaft behandelt wird. Wegen Albträume mit Heimweh und Verlustängsten. Wir können in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass hier gewisse Stellen versuchen, ihre Inkompetenz zu vertuschen und hiermit das Leid unserer Kinder in Kauf genommen wird.

Hier wird gegen jegliche UN-Menschen- und Grundrechte in Deutschland verstoßen, und wir werden dies nicht hinnehmen. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass unser Vertrauen in die Stadt und unseren Staat durch dieses Vorgehen, die ständige Bevormundung und den darauf folgenden Tyranneien des Jugendamtes, sämtlicher involvierter Stellen innerhalb Alsfeld und nunmehr dieser ungerechtfertigten und menschenunwürdigen Handlungsweisen, zutiefst erschüttert ist. Es wird Zeit, dass endlich Gerechtigkeit gesprochen wird und man uns ein normales und glückliches Familienleben zugesteht.

Zudem gibt es jede Menge Personen, die diese Handlungsweisen in Frage stellen und nicht verstehen, wie man das Leben dieser zuvor glücklichen Kinder auf so erhebliche und unrechtmäßige Weise zerstört. Wir können hierbei auch nur nochmals darauf hinweisen, dass alleine schon anhand der vorliegenden Schriftstücke zu beweisen ist, dass hier Gesetze umgangen und gebrochen wurden und werden. Dies ist schon begründet, da bis zum heutigen Tage noch kein richterlicher Beschluss über die Inobhutnahme ergangen ist. Hier besteht Rechtsbeugung, sowie ein laufendes Scheinverfahren."

Ein ähnlicher Fall war vor einigen Jahren publik geworden.

Kinder gehören der Firma, sobald deren NAME registriert wurde. Mit der Geburtsurkunde werden sie durch die Unterschrift per Handelsvertrag an die Firma Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes verschenkt.
http://nuernberger-prozess.cc/index.html



Die Ganze Geschichte

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Leitfaden Familie Bergfeld-Kaiser

von 2011 bis Dato 2018

2011

Wir lebten zusammen mit den Eltern meiner Ehefrau in Alsfeld/OT Münch Leusel, Ortsring 11. Dort haben wir zusammen gewohnt auf einem Bauernhof. Dieser hatte 2 Etagen wobei meine Schwiegereltern das Erdgeschoss bewohnten. In der 1ten Etage bezogen wir mit unseren 5 Kindern das Haus, wo jedes Kind ein eigenes Zimmer hatte. Das Haus hatte genug  Recourcen, es verfügte auch über Hof und Garten. Meine Ehefrau hatte sich selbstständig gemacht im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung und ich war der Geheimhaltung unterworfen, meinen Berufsstatus der Öffentlichkeit nicht kund zu tun. Zum Zeitpunkt war ich als Soldat der Deutschen Luftwaffe stationiert in Cochem und fungierte als Ausbilder in den Bereichen Nahkampf und Scharfschützen. 

Wir lebten zusammen mit den Eltern meiner Ehefrau in Alsfeld/OT Münch Leusel, Ortsring 11. Dort haben wir zusammen gewohnt auf einem Bauernhof. Dieser hatte 2 Etagen wobei meine Schwiegereltern das Erdgeschoss bewohnten. In der 1ten Etage bezogen wir mit unseren 5 Kindern das Haus, wo jedes Kind ein eigenes Zimmer hatte. Das Haus hatte genug  Recourcen, es verfügte auch über Hof und Garten. Meine Ehefrau hatte sich selbstständig gemacht im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung und ich war der Geheimhaltung unterworfen, meinen Berufsstatus der Öffentlichkeit nicht kund zu tun. Zum Zeitpunkt war ich als Soldat der Deutschen Luftwaffe stationiert in Cochem und fungierte als Ausbilder in den Bereichen Nahkampf und Scharfschützen. Mein Hauptberuf war die Bewachung in Zusammenarbeit mit der amerikanischen Airforce die atomare Waffen auf Deutschen Boden lagerte für einen Notstandsbereich oder Kriegsfall. Unsere Kinder waren in Alsfeld sehr integriert. Nico, der älteste Sohn, besuchte die Realschule und ging zum Fußball, war Teil der freiwilligen Feuerwehr, trug Zeitungen aus und war Ministrant der dort ansässigen Kirche. Katharina war ebenfalls in der Schule in Alsfeld, war aktiv in der Kirche und ging zum Reiten, Michelle war zuvor wegen einer Augenkorrektur auf einer speziellen Schule, die privat war und sich in Giessen befand. Auch sie war aktiv in der Kirche und lernte Flötenspielen, was den Kindern gefiel und jeweils mit der Großmutter die sehr engagiert war. Leon war Anfang der 1ten Klasse und Mitglied im Fußball Verein. Tayron war ein Kindergartenkind und war bei Geburt mit einem Herzfehler zur Welt gekommen. Zuhause war er mit Heimmonitor ausgestattet, um seine Herztöne zu überwachen. In den Sommerferien bot man uns an, dass die Kinder in ein Freizeitlager eine schöne Zeit verbringen können, der Träger war die Kirche sowie die Diakonie und wir haben gestattet, dass unsere älteren Kinder dabei sein durften. Während des Aufenthaltes dort rief man uns an und teilte mit das Nico eine Hyperaktivität besaß und aus diesem Zweck diese unsere Angaben der Krankenkasse benötigen, um ihn Medikamente zu bestellen. Wir weigerten uns, da wir mit unserem Kind keine Probleme hatten. Als die Kinder heim kamen, stellten wir fest das Nico trotz der Verweigerung Restbestände des Medikamentes Methylphenidat bei sich trug. Bei einem Anruf bei der Diakonie teilte man uns nur mit, dass dieses für unser Kind notwendig ist und dass der Leiter des Jugendamts Alsfeld diese verordnete und anordnete das über unsere Krankenkasse abzurechnen. Ich bezweifelte das ein Jugendamtsmitarbeiter oder Leiter so etwas darf und teilte ihm auch mit, dass ich sicher bin das es zu mindestens Versicherungsbetrug sei. Zumal auch noch eine große Menge bestellt wurde und niemand wusste, wo die restlichen Tabletten waren. Vielleicht bei Straßen Dealern, da der Stoff unter das BTMG fällt/das Jugendamt lies nicht locker und teilte uns mit, dass Nico ambulant der Kinder und Jugendpsychiatrie vorgestellt werden muss, und wir sollten da unsere Krankenkarte einlesen lassen , damit auch die Tabletten bezahlt werden, wir weigerten uns und das Jugendamt drohte mit dem Gericht. Wir glaubten ihnen nicht und nahmen sie auch nicht ernst. Ein fataler Fehler.

Das Jugendamt machte auch Meldung in der Schule ,so teilten sie mit das Nico diese Medikamente weiterhin einnimmt. Wir weigerten uns, teilten mit das Nico keine Medikamente einnehmen wird.

Ende August kam das Jugendamt mit Aufgebot der Stadt sowie zahlreiche Polizisten. Diese teilten uns mit, die Kinder wegen Kindeswohl-Gefährdung in Obhut zu nehmen wegen eines vorangegangenen Gutachtens über die Erziehungsfähigkeit. Wir fragten nach einem Gerichtlichen Beschluss der Inobhutnahme; dieser lag nicht vor. Wir verwiesen sie von unser Grund und Boden und forderten, uns diesen Vorgang vor Gericht klären zu lassen. Das hiesige Jugendamt lies hiervon nicht ab. Es kam zu einer Aussage des Hausverbotes, woran sich niemand hielt. Mit einer körperlichen Auseinandersetzung meinerseits gegen das Jugendamt sowie Polizei versuchte ich diese vom Hauses zu entfernen. Es waren ca. 20 Beamte der Polizei sowie ca. 5 Personen des Jugendamtes sowie Personen der Stadt vor Ort. Man versuchte mich ruhig zu stellen, schlug mich mit Eisenstangen und band mich an einem Heizkörper fest, um die Kinder Inobhut nehmen zu können. Nachdem man uns die Kinder nahm waren wir geschockt. Wir suchten einen Anwalt auf der unsere Interessen vertreten sollte. Dieser forderte Akteneinsicht und teilte uns mit, dass eine Verhandlung anberaumt ist.

Ein gerichtlicher Termin stand fest, an dem wir teilnahmen. Wunderlicher weise waren zahlreiche Polizeibeamte mit gezogenen Waffe im Gericht, die mitteilten das dieses Verfahren ruhig verlaufen sollte. Und wir hier nichts zu sagen hatten. Dort wurde uns eröffnet, dass sich die Inobhutnahme auf ein 68 seitiges Erziehungsfähigkeitsgutachten stützt, 

das über uns erstellt wurde. Es wurden Termine mitgeteilt in denen wir Gespräche mit einem Psychologen gehabt haben sollen. Wir teilten dem Gericht mit, wie das sein kann, da wir weder Termine hatten noch das wir Gespräche mit einem Psychologen hatten, sowie die angesprochenen Termine nachweislich nicht stimmten, da wir andere öffentliche Termine hatten, bzw. auch teils nicht da waren. Dies war belegbar. Wir wollten die Verhandlung unterbrechen, um beweisen zu können, dass hier Unstimmigkeiten herrschten. Die zuständige Richterin wies ab und verkündete das Urteil der Fremdunterbringung unserer Kinder in angemessenen Einrichtungen. Als ich Augenzeugen aufzählte meinte die Richterin Frau Deisenroth, wir dulden hierkeine Nebenschauplatze. Ich teilte dem Gericht mit, dass wenn wir hier und heut nicht unser Kinder wohlbehütet zurück bekommen, gehen wir ins Ausland, darauf war die Sachbearbeiterin Frau Wagner sehr erschrocken, und ich spürte, dass da irgendwas da nicht richtig war, die Richterin lachte dreckig und meinte, das Geld haben Bergfelds sowieso nicht. Als wir im Anschluss mit den Kindern telefonierten, teilten diese uns mit das Michelle ein Badeunfall hatte, und am Auge operiert wird, da die Kinder nicht genug beaufsichtigt wurden. So viel zur Aufsichtspflicht. Frau Wagner wusste von dem Unfall, sagte es aber bewusst im Gericht nicht. Denn Kindern wurde gesagt, sie dürfen nichts den Eltern sagen, was meine Kinder aber bis heute sich nicht verbieten haben lassen, Gott sei Dank.

Wir legten Widerspruch ein. Es sollte ein Verfahren vor dem Oberlandesgerichtes stattfinden.

Das sogenannte Gutachten sagte aus, dass wir eine grenzwertige Intelligenz hätten, die nicht ausreiche, unsere Kinder zu erziehen, so dass eine Fremdunterbringung unausweichlich sei. Unsere Recourcen würden den Kinder auf lange Sicht Schaden zufügen. Man teilte uns nicht den Aufenthalts-Ort unserer Kinder mit. Meine Computerkenntnisse waren seit Kindesalter so ausgeprägt, dass ich herausfand wo meine Kinder waren. Ich hatte einen Freund, den ich über die Situation informierte.. Er war oder ist Verwaltungsfachangestellter aus dem Westerwald. Er bot Hilfe an und fuhr zu unangekündigt zu uns nach Alsfeld. Die mit dem Gutachten gestellten Aussagen der unsauberen Zustände des Haushaltes konnte er bei Ankunft nicht feststellen noch in Vergangenheit, wo wir Regelmäßigen Kontakt über Videotelefon hatten. Er teilte mit, dass hier ein Irrtum vorliegen muss. Es wäre besser Abstand zu nehmen und mit einem Wohnortwechsel sollten wir das Problem neu angehen. Dieses setzten wir sofort um und zogen in den Westerwald und suchten uns ein Haus. Dieses war in Puderbach. Dort bin ich aufgewachsen und habe dort die Schule besucht. Ich wandte mich in gleichen Zug an meinem Dienstleiter bei der Bundeswehr und teilte ihm meine private Problematik mit.

Man befreite mich vom Dienst und bat mich diese Probleme zu klären. Einige Tage darauf erhielt ich ein Schreiben der unehrenhaften Entlassung meines Dienstes, Aberkennung meiner Dienstränge sowie Pensionsansprüche. In diesen Zusammenhang verfassten wir die erste von vielen Beschwerden an den Bundestag, genannt Petition.

Zu einem neu anberaumten Termin beim Oberlandesgerichtes bestellten wir einen neuen Anwalt, der uns vertreten sollte. Einige Tage zuvor erhielten wir einen Anruf von Frau Wagner vom Jugendamt, die uns mitteilte, dass unsere Tochter Michelle sexuell missbraucht worden war, das aber es wahrscheinlich nicht der Wahrheit entspräche, da unsere Tochter meist die Unwahrheit spricht. Der Termin des Oberlandesgerichtes war kurz den man stützte sich auf das vorangegangene Urteil des Amtsgericht und sprach hauptsächlich über das Vorgehen wegen Michelle. Das Jugendamt teilte mit das das Kind wahrscheinlich lügt und dies erst von einem Psychologen begutachtet werden müsse. Hierzu wird das Kind in eine Psychiatrie überstellt. Weiteres wurde nicht besprochen. Das Kind musste in der Psychiatrie über lange Zeit bleiben und seine Eltern bekamen keinen Kontakt.

Ein Schreiben lies uns erkennen, dass Michelle über mehrere Tage versucht hatte, Geld für einen Bus zu besorgen, um zu uns zu kommen und dabei einen Sexualstraftäter in die Hände gefallen war, der ihr versprach Geld zu geben, wenn sie mache, was er wolle. Bei einem Mal beobachtete ein Bürger den sexuellen Übergriff an meiner Tochter in einer Parkanlage und rief die Polizei, die den Täter von dem Kind herunter holte. Dieser wurde verhaftet und später zu einer Haftstrafe zu 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Der Missbrauch wurde festgestellt. Im gleichen Jahr wurde uns erlaubt, telefonischen Kontakt zu unseren Kindern aufnehmen zu dürfen. Aber wir durften keinen Kontakt mehr zur Michelle bekommen, und auch die Geschwister durften nicht wissen, wo ihre Schwester Michelle ist. Dort wo sie vorher lebte, konnte sie nicht mehr bleiben , weil da die Familie des Täters lebte und es der Familie nicht zumutbar sei, das Opfer  Michelle evtl. unterwegs zu sehen. Ich hielt das für einen schlechten Film. Aber ich glaube nicht an Zufälle. Auch wurden wir mehrfach unter Druck vom Jugendamt gesetzt,  dass wir die Anzeigen des Missbrauches, so wie die Anzeige der Unterlassung der Aufsichtspflicht zurückziehen sollten. Sonst würden wir Michelle nie wieder sehen. Ich fragte Herrn Pfatius, den Leiter des Alsfelder Jugendamtes, ob er vielleicht giftige Pilze gegessen hat oder ob er unter Drogen steht, die er sich über unsere Krankenkasse finanziert oder wie er auf so was kommt.

Wir bekamen Hausverbot im Jugendamt Alsfeld, und ich dachte Gott sei Dank,  kein Mensch will da hin. Natürlich fanden wir heraus, dass man Michelle in eine Einrichtung Rastenberg steckte, und die Webseite der Einrichtung ein Foto von Michelle und anderen Kindern hatte. Wir dachten uns, mit dem Bild eines missbrauchten Mädchens auch noch zu Spenden aufzurufen ist fraglich, weil auch der Täter das sehen könnte. Wir schrieben die Einrichtung an, und baten um einen Besichtigungs-Termin und einen begleiteten Umgang im Haus mit unserer Tochter und baten darum, ihr Foto von der Webseite zu nehmen.

Unglaublicher Weise bekamen wir Antwort in Form eines Briefes:

Dass wir auch da Hausverbot haben, ohne dass wir jemals da waren . Das Bild ist heute noch auf der Webseite. Man behauptet, es wäre nicht Michelle.

Wir begannen mit anderen Eltern zusammen eine bundesweite Demo. Eltern ohne Rechte. Wir sind hier wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut. Wir bastelten zwei Kindersärge aus Styropor und schrieben drauf:" hier werden Kinder- und Menschenrechte zu Grabe getragen .

Auf einem anderen stand: "hier wird die Demokratie zu Grabe getragen."

 

 

Durch Telefonate mit unseren Kindern fanden wir heraus, dass die Umstände in den Einrichtungen sehr schlecht sind und wir fingen an Beschwerden zu schreiben an die zuständigen Behörden. Weiter schrieben wir Petitionen, um die Missstände dem Bundestag mitzuteilen, um diese Zustände zu beenden.

Wir bezogen ein Haus in Puderbach führten Renovierungen durch und richteten die Zimmer für die Kinder nach ihren Wünschen ein. Nach Fertigstellung meldeten wir uns dem zuständigen Jugendamt, teilten mit welche Problematik vorlag und baten darum, da wir nunmehr den Wohnort wechselten auch das zuständige Jugendamt wechseln sollte. Die Kommunikation mit diesem Jugendamt verlief harmonisch, der zuständige Sachbearbeiter zudem ein guter Bekannter eines Schulfreunds, der ihm geholfen hatte, Verwaltungsfachangestellter zu werden. Wir fragten nach ob die Möglichkeit gegeben sei, die Zuständigkeit von Alsfeld beziehungsweise Thüringen wo meine Kinder untergebracht waren nach Puderbach zu übertragen. Der Sachbearbeiter beantragte dies und begutachtete mehrmals unsere Wohnsituation, die völlig ausreichend war. Es begann dann ein Besuch zu unseren Kindern, die in verschiedenen Heimen untergebracht waren. Hygienische Missstände wurden von uns dokumentiert, sowie die Aussagen der Kinder was für Zustände von Gewalt in den Heimen herrschen. Auf Fragen zur Rückführung unserer Kinder zu uns wurde keine Angaben gemacht, es hieß,  dass wir dieses nur über das Gericht klären können.

Weiter Petitionen folgten, was zu Unannehmlichkeiten für das Jugendamt führte.

Es wurde uns mitgeteilt, es zu unterlassen, sonst müssten wir mit Sanktionen rechnen. Ein Weihnachtsferienbesuch wurde erlaubt und unsere Kinder durften nach Puderbach. Nur Michelle nicht . Auch hier hatte jedes Kind sein eigenes Zimmer. Das noch zuständige Jugendamt mit Amtsvormund Frau Gabriele Pabst teilte dem Jugendamt Neuwied mit, dass der zuständige Sachbearbeiter sorgsam darauf zu achte hat, dass der Besuch unserer Kinder zu überwachen ist, was aus Sicht des Sachbearbeiters nicht notwendig erschien. Eine Überbringung der Aktenlage an das Jugendamt Neuwied wurde beantragt, doch niemals seitens des Amtsvormundes durchgeführt.

Mehrfach wurden Telefonate zu unseren Kindern unterbunden, so dass der Kontakt nur sehr sporadisch war .Durch Petitionen und Beschwerden sowie Anzeigen wurde ein Hilfeplangespräch angefordert, wir erschienen dort, wobei der zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes nicht erschienen ist.

Es sollten allgemein die Bedürfnisse der Kinder besprochen werden, dennoch war das Jugendamt Alsfeld sowie der Vormund mehr darauf bedacht, uns zu attackieren, wie wir dazu kämen, Petitionen und Anzeigen zu schreiben.

Wir riefen das Jugendamt an und fragten ob dies im Sinne eines Hilfeplan sei, er riet uns das Gespräch zu beenden. Dies machten wir auf Anraten auch und beendeten das Gespräch.

Erbost über dieses führte man trotz unserer Abwesenheit das Gespräch fort, das wir dann unterschreiben sollten, wir weigerten uns und brachten dieses zur Anzeige. Bei einem Besuch in der Einrichtung, wo wir imaginäres Hausverbot hatten,  schmiss man uns die Kinder entgegen. Auf Nachfrage bei unseren Kindern wurde mitgeteilt,  dass ein Erzieher ein Kind geschlagen hat, dieses ein blaues Auge hatte und wir deswegen nicht die Einrichtung betreten durften da wir sonst wieder Probleme in diese bringen würden. Aufgrund dessen fuhren wir zur nächsten Polizeidienststelle  und brachten diesen Vorfall zur Anzeige. Der Polizist rief den Vormund, der dies abstritt und nahm die Kinder mit. Obwohl die Kinder bitteten und bettelten mit uns nach Hause zu dürfen, da sie nicht in die Einrichtung wollten, da sie Angst hatten, auch geschlagen zu werden. 

Daraufhin teilte uns der Vormund mit den Umgang nun ein zu schränken, so dass wir unser Kinder nur noch 4 mal im Jahr sehen dürften.

Darauf schrieben wir wieder eine Petition, auf die uns geantwortet wurde, dass sie nicht fürs Jugendamt zuständig seien. Wir begaben uns auf Rechtswege und gingen zum Verwaltungsgericht diese lehnten ab, Der Bundesgerichtshof sagte uns ab.

Wir beschlossen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage aufzunehmen.

 

 

2012

 

Wir wurden seitens dem Jugendamt mehrmals bedroht, wenn wir nicht aufhören Anzeigen zu schalten, dass man Mittel und Wege habe, dies zu unterbinden.

Wir entschlossen uns auszuwandern und machten uns auf den Weg nach Malta. Auf dem Weg nach Malta besuchten wir noch Papst Benedikt, dem wir den Hirtenbrief mit 400 Kinder klagen geben wollten , wir mussten ihn aber doch in den Briefkasten des Vatikan stecken,  das ist dort so Sicherheitsvorschrift. Die Kriminalität des Jugendamtes war offensichtlich so groß, dass es nicht einfach war, den Brief in den Postkasten zu stecken. Nachzusehen auf YouTube. Wir denken das da eher Danksagungen und Geldspenden hinein sollten.

Telefonischen Kontakt hatten wir fortlaufend zu unseren Kindern, der zwar oftmals unterbunden wurde, aber sporadisch funktionierte.

 

2013

 

2014

 

Haben wir in Malta Klage eingereicht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der mit vielen Schriftwechseln verbunden war. Wir engagierten uns, mehr auf Gleichgesinnte, die Probleme mit dem Deutschen Jugendamt hatten. Wir rieten an, dass Familien auswandern sollten, bevor das Jugendamt zugreift. Viele Familien kamen in Flucht zu uns und baten um Hilfe.

Einer unserer Kontakte, die wir fanden, war der Präsident von Malta, dem wir den Missstand des deutschen Systems berichteten, er unterstützte uns in unserem Vorhaben. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt mehrere Jobs, um die Familien aufnehmen und versorgen zu können.

Im gleichen Zug begann ich ein Studium als Computer-Ingenieur, den ich 2014 erfolgreich bestanden habe

Viele brisante Fälle hatten wir bei uns aufgenommen, Ziel dessen war, in den Familien bis zu 3 Monaten zu prüfen, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorlag, wie das Jugendamt behauptet hatte.  Dies schien größtenteils nicht der Fall zu sein, die Vorwürfe des Jugendamtes konnten wir nicht bestätigen, ganz im Gegenteil. 

Ein schwerwiegendes Ereignis einer Frau mit 2 Kinder überraschte uns, wo das deutsche Jugendamt uns als Menschenhändler in Malta anzeigte.

Die hiesige Polizei prüfte diese Angelegenheit zeitgleich kamen Personen des Jugendamtes, um sich um die Kinder zu kümmern. Es gelang ihnen in dieser Zeit 2 Kinder nach Deutschland zurückzuholen also zu entführen, ohne die Zustimmung des maltesischen Gerichtes. Und ohne Ausweise der Kinder, die hatten wir nämlich im Gericht in Malta hinterlegt. Inselrecht.. Die Ermittlungsergebnisse der Polizei ergaben keinen Verdacht auf  Menschenhandel.

Das Ganze wurde nur inszeniert, damit man Kinder, die unter maltesischer Aufsicht standen, nach Deutschland entführen konnte. 

 Die Anklage gegen uns wurde fallen gelassen.

 

2015

 

Im Jahre 2015 erhielten wir Nachricht über unseren Sohn Nico, dass unsere Tochter Michelle sich umbringen wollte, man hat dem Kind gesagt, wir seien gestorben, der Kontakt war ja unterbunden.

Briefe an unsere Kinder wurden gesammelt beim Amtsvormund. Wir schrieben in dieser Zeit die zuständigen Gerichte an und forderten die Rückführung unserer Kinder nach Malta.

Das Gericht wies ab, da das Jugendamt unsere Lage in Malta nicht einsehen könne, so das über eine Rückführung nach Malta nicht verhandelt werden könne.

Wir entschlossen uns nach Deutschland zurückzukehren, um den Kindern zu helfen.

 

2016 zurück in Deutschland

·          Wir nahmen uns einen neuen Anwalt, um die Rückführung unserer Kinder zu fordern.

·          Wir kauften uns ein Haus innerhalb der Region, in der die Kinder lebten. Anfänglich versuchte das Jugendamt die Rückführung  zu unterbinden mit Vorgaben von Gutachten, die erstellt werden müssten.

·          Diese lehnten wir ab. Versuchten wieder den Gerichtsweg zu gehen und stellten Anträge beim zuständigen Amtsgericht. Unser Anwalt war sehr engagiert, dieses Vorhaben durchzusetzen.

·          Mit Beschwerden sowie Einlenkungen erwirkten wir Umgänge zu unseren Kindern.

Diese waren anfangs begleitet,  in unbeobachteten Momenten berichteten uns die Kinder von Medikamenten Verabreichungen in der Einrichtung. Im März 2016 wollte man Nico in die Psychiatrie einweisen um Medikamente einzustellen. Dieses nahm Nico zum Anlass Zuflucht zu uns zu finden. Wir gingen zum Rechtsanwalt, der Nico s Verbleib bei uns durchsetzen sollte. Nach  anfänglichen Wiedersprüchen willigte das Jugendamt schließlich doch ein. Wir behielten Nico bei uns der aufgrund der Medikamente sehr geschwächt war. Wir begaben uns mit ihm zum Arzt der uns verwies zu anderen.

Im gleichen Zug forderten wir Krankenkassen Unterlagen an, die wir bekamen. Bei der Durchsicht dieser - ebenfalls über unseren Rechtsanwalt -  ist aufgefallen, dass viele Verabreichungen fragwürdig waren in der Wahl der Mittel  sowie der Höhe der Dosierung. In den Sommerferien fuhren wir nach Ungarn und über die Tschechei und Wien ( Geburtsort von Nico) zurück nach Deutschland. Weil Nico sich ein Bild von Europa machen wollte, er kannte ja nur das Kinderheim.  Umgangskontakte zu unserer Tochter Michelle wurden eingeklagt und ohne Jugendamt durchgesetzt. Jedoch vom Jugendamt verhindert.

Ärzte stellten bei Nico dann eine Anfangsprognose einer Blutkrankheit,  die allerdings keinen Behandlungsbedarf erforderte, lediglich nur eine Kontrolle, so hieß es. Weiterhin forderten wir die Rückführung unserer Kinder zu uns. Man hielt uns hin. Katharina flüchtete auch zu uns wie Nico, das Jugendamt wollte dieses unterbinden, was nicht funktionierte. Nach der Flucht entschied sich Katharina zur Großmutter zu gehen, um dort im Westen Deutschlands eine Lehre zu beginnen, was wir erlaubten. Das Jugendamt lenkte ein.

Zeitgleich bekamen Nico Rechnungen aus der Heim Zeit, er solle Heimrechnungen bezahlen und es war auch eine Rechnung vom Arbeitsamt dabei, weil Nico umsonst in Altersheim Kochgehilfe lernen sollte und das Arbeitsamt dem Altersheim monatlich 7000 € Forderung zukommen ließ als seelisch behindertes Kind. Da er zu uns gezogen ist, war er wieder wie durch ein Wunder geheilt und entlassen worden. Nico berichtete, dass er im Ausland leben möchte mit uns und seinen Geschwistern, da er die Schnauze von Deutschland voll hat . Und er auch irgendwann mal eine eigene Familie und Kinder haben möchte, das sei in Deutschland nicht machbar, da auch ihm ganz klar war, dass das Jugendamt auch seine Kinder klauen würde.

·          Den Kontakt zu unserer Tochter unterband man durch Aufenthalte in Psychiatrien.

·          Unsere Söhne Leon und Tayron suchten ebenfalls Zuflucht zu uns, das Jugendamt untersagte dies.

·          Dennoch bekamen wir Wochenend-Besuche abgesprochen mit Jugendamt, die uns Medikamente in hohen Dosierungen mitgaben.

Diese gaben wir den Kindern in dieser Zeit nicht. Leon war mit Medikament eingestellt worden deren Dosierung am Tag bei 160mg lagen. Wir fragten vertrauenswürdige Ärzte, die uns bestätigten, dass diese Höhe gefährlich sei. Tayron fragte bei Besuchen, warum er in einem Zyklus von 4 Wochen Impfungen erhalten müsse. Da man uns nur mit weiteren Umgängen abspeisen wollte, die Kinder aber nicht zurück geben wollte, und wir 2017 im Februar unsere Söhne Leon und Tayron für einen Urlaub bekamen, beide uns angefleht haben die Situation zu verändern. Die Einrichtung ist schlimm, Gewalt herrscht bei kleinen Vergehen muss man in die Psychiatrie. Auch flüchteten fremde Kinder aus Nicos ehemaligen Heim zu uns und erzählten ihr Schicksal. Diese wurden immer wieder von der Polizei zurück gefahren, obwohl sogar ein Polizist feststellte, dass es mit den Kindern in unserem Haus gut funktionierte und im Heim nicht. Er sagte, dass er das schon interessant findet. Ein Junge machte sogar Fotos von den Toiletten im Heim, die voll mit Kot waren - auch die Fliesen an der Wand waren voller Kot-Reste. Diese Fotos sendeten wir an das Gesundheitsamt, das such tätig wurde.

2017

·          Wir entschlossen uns unsere Familie zu retten und flohen ins benachbarte Ausland.

·          Seit Februar versteckten wir uns in Spanien Tarragona. Dort wurde Nico erstmalig krank und konnte nicht mehr laufen. Im Krankenhaus Reus wurde Trombose festgestellt sowie

·          eine Krankheit des Blutes. 2 Monate war Nico in dem Krankenhaus, die Trombose wurde behandelt, so dass er regulär das Krankenhaus verlassen konnte. Medikamente bekamen wir mit, die Nico vorsorglich einnehmen musste in den folgenden 3 Monaten. Hier eröffnete Nico das erste YouTube Film. Er wollte an die Öffentlichkeit gehen und ein Buch schreiben, was wir jetzt für ihn tun werden.

·          Wir zogen um nach Malaga, wo wir uns beim Arzt meldeten, um nachzuschauen ob bei Nico alles ok ist was Bestätigt wurde.

·          Nico ging es wieder besser er musste das Laufen neu erlernen.

2018


·          Wir zogen erneut um nach Salobrena, wo Nico erneut erkrankte und in´s Krankenhaus Motril kam.

Wieder wurde Trombose festgestellt sowie eine seltene Blutkrankheit. Diese konnte in Motril nicht behandelt werden und er wurde verlegt nach Granada. Wir folgten Nico nach Granada, wo Nico an den Folgen der Krankheit am 07.02.2018 verstarb. Ein Tag bevor er starb, sagten uns die Ärzte,  dass Nico sterben wird,  er schrieb noch eine Danksagung an alle Aktivisten und sagte uns was wir tun sollten. Er wollte gerichtlich untersucht werden damit es beweisbar ist, dass das Jugendamt ihn getötet hat. Und er wollte, wenn es denn schon sein muss, dass er stirbt, immer bei uns bleiben , deswegen wollten wir eine Urnen Bestattung.

 

Unsere beiden anderen Kinder sind im Heim, warum wissen wir nicht. Auslöser war bedingt wahrscheinlich die Einrichtung in der wir wohnten genannt OCREM ein Mutter Kind Haus das Ausnahmen gemacht hat um uns als Familie aufzunehmen.

Nach den Tod von Nico haben wir keinen Appetit gehabt die Einrichtung hat das als umstand genommen eines Regelbruchs. Dieses sollte sanktioniert werden als Bestrafung am folgenden Tag die hälfte es nur gab ich entschied mich darauf die Einrichtung zu verlassen und habe eine Nacht auf der Straße übernachtet als unsinnige regeln oder Verstöße entgegen zu nehmen.

Am darauf folgenden Tag wollten wir die Kinder vom Schulbus abholen das Heim wo meine frau noch etwas holen wollte teilte mit das die Kinder nicht ankommen und wir zur Polizei sollten.

Das Krankenhaus hat Tage zuvor angefragt ob wir eine Kostenübernahme seitens der deutschen Botschaft bekommen. Man versucht uns seit da her nach Granada zu locken.

Zahlreiche derbe Situationen werden geknüpft, man versucht uns gemeinsam nach Deutschland zurückzusenden. Man sagt wir sollen zur Polizei um zu reden, das Krankenhaus ruft an und sagt entweder wird unser Kind morgen verbrannt ohne uns oder wir sollen kommen und ihn Mitnehmen, weil wir und Nico nach seinem Tod eine Obduktion forderten. Die Kinder dürfen Handys im Heim haben wenn wir uns im Heim vorstellen.

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Sonja & Markus Bergfeld Marsalforn Appatment, Flat 3, Xaghia Road MFN 1142 Marsalforn Gozo - Malta- Gozo, den 03.10.2013
Sehr geehrter Landrat und Vorsitzender des Petitionsausschusses, als Stiftungsgründer und Eltern von 5 Kindern, habe ich mittlerweile genug Beweise und Urteile gesehen, die sich haarsträubend gegen unsere Grundrechte sowie gegen die Deutsche Verfassung, gesetzeswidrig verhalten. Da es aber offensichtlich keinen interessiert, wie Eltern und Kinder um Hilfe schreien und in Deutschland menschenunwürdig behandelt werden, meine Kinder hält eine Frau Pabst, (Amtsvormund im Jugendamt Sondershausen) als Geisel getrennt von einander fest, um uns mit den Kindern zu erpressen, dass wir wieder nach Deutschland kommen sollen. Wir haben unser Recht als Eu- Bürger wahrgenommen und sind aufgrund der schlechten Arbeit des Jugendamtes Sondershausen und Alsfeld vor über 1 Jahr ausgewandert, da man uns in Deutschland schon erpresst hat, wir sollen nach Thüringen genauer gesagt nach Bad Frankenhausen ziehen, um näher bei den Kindern zu sein, außerdem hat Thüringen sehr viele Arbeitslose, man könnte uns da besser unter Kontrolle kriegen. Da wir beide noch niemals erpressbar waren und auch keine Erpressung dulden, sind wir aus Deutschland geflüchtet, um unseren Kindern in Malta eine bessere Zukunft zu schenken .Da das Leben mit dem Deutschen Jugendamt und ohne unsere Kinder für uns unerträglich geworden ist,möchte ich so ein Land mit Sicherheit nicht finanzieren, und das geht nun wirklich nicht, in Deutschland leben und keinen Cent Steuern zu zahlen, essen muss man schließlich auch. Frau Pabst ist nun der Ansicht sie muss gar nix mehr arbeiten ,beantwortet Anträge über ein Jahr gar nicht und dann endlich nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde, schreibt sie 1 Antrag zurück und meine Fragen beantwortet sie immer nur zur Hälfte. Im Alsfelder Jugendamt sieht es noch schlechter aus, da der Fall Manatscher, der offensichtlich für meine Kinder zuständig ist, anonym arbeiten möchte, jedenfalls bekomme ich den Namen des Sachbearbeiters nicht genannt, nur um sich an den Kindern zu bereichern. Aus diesem Grunde haben wir jetzt beschlossen eine Petition an alle Landtage, an den Bundestag sowie an alle Regierungsbehörden dieser Welt zu senden, und zwar werde ich Euch nun die gesamten Rechtsverstöße in Artikel auseinander legen, bis auch der Letzte von Euch begriffen hat, dass Kinder kein Staatseigentum sind und man mit Menschen nicht so umgehen darf. Selbstverständlich werde ich auch einen großen Pressebericht geben, wo wir allen Eltern von Deutschland empfehlen werden, Deutschland zu verlassen, um woanders ein neues und friedliches Leben in einer wahren Demokratie leben zu können, erst wenn Ihr Deutschen kein Volk mehr habt, wird man begreifen, was hier mit dem eigenen Volk angestellt wurde, doch dann ist es für Deutschland zu spät. Unsere Stiftung ist genau dafür da, dass Eltern Deutschland verlassen können, wir helfen in allen Lebenslagen. Basiert auf den Menschenrechten und der Würde und auch den Menschenpflichten untereinander.. Somit werde ich jeden strafrechtlich verfolgen, der hier Unterlassung der Hilfeleistung betreibt. PETITION Anti-demokratische, anti-europäische, anti-elterliche Tätigkeit der deutschen Jugendämter / Auflösung derselben / Einführung des Begriffs der besten Interessen des Kindes in das deutsche Familienrecht bei Abschaffung des unbestimmten Ersatzbegriffs des (sogenannten) Kindeswohls in Deutschland Jugendämter sind abzuschaffen, weil sie ohne Rechts- und Fachaufsicht sind, ohne Weisungsgebundenheit und sich über die Menschenrechtssprechung und –konventionen stellen, sowie nur von lokalen Jugend­amts­politikern beeinflusst werden. Die besten Interessen des Kindes sind als Rechtsbegriff einzuführen. Begründung: Als Betroffene Eltern & Stiftungsgründer der Chalk - Circle Foundation sind wir stets konfrontiert mit dem Machtmissbrauch und der Voreingenommenheit der Jugendämter gegen deutsche sowie ausländische Eltern im familiengerichtlichen Verfahren. Letztlich kann nur deren Abschaffung abhelfen. Erschwerend kommt hinzu, dass der internationale Begriff der besten Interessen des Kindes in Deutschland nicht gilt, sondern nur der unbestimmte Ersatzbegriff des sogenannten Kindeswohls, der jegliche jugendamtliche und richterliche Willkür ermöglicht. Dieser steht über den Menschenrechten des Kindes und seiner Eltern und führt oft zu deren Verletzung im familiengerichtlichen Verfahren. 1. Die Jugendämter werden irreführend als Amt, als eine staatliche Behörde bezeichnet, obwohl sie einzelne territoriale Organisationseinheiten mit antidemokratischem Charakter sind, die durch den Oberbürgermeister bzw. Landrat jeder Stadt und jeder Gemeinde finanziert werden. Aber im Gegenteil zu einer staatlichen Behörde weder der staatlichen noch der ministerialen noch der anderen Aufsicht bzw. Weisung unterliegen. Beweis: das Antwortschreiben des deutschen Bundestages an Sonja & Markus Bergfeld. 2. Die örtlichen Jugendämter wurden endgültig durch die NSDAP als lokale Behörde zur politischen Kontrolle, Unterdrückung und Germanisierung der Kinder und Familien auf dem deutschen Gebiet konstituiert. Die Jugendämter haben die Selektion und die Entführung der rassentauglichen Kinder ins Dritte Reich durchgeführt. 3. Nach dem 2. Weltkrieg sind die Strukturen der örtlichen Jugendämter nicht aufgelöst worden. 4. Bis 1952 standen die örtlichen Jugendämter unter der Kontrolle der Polizei (Innenministerium) und haben die Identität der 160 000 entführten polnischen Kinder in den deutschen Familien vertuscht. 5. Die Bürgermeister bzw. Landräte haben lediglich die Pflicht, das Jugendamt zu finanzieren. Sie sind weder weisungsbefugt noch können sie die Jugendämter kontrollieren. Beweis: etliche Schreiben der Eltern an die Landtage.Unter normalen Umständen müsste der landtag aber der Personalchef sein. 6. Die Entscheidungen über das Jugendamt kann ausschließlich der innere Ausschuss des Jugendamtes (Jugendamtausschuss) fällen, der aus den Lokalpolitikern besteht. Das heißt, das Jugendamt kontrolliert sich selbst. 7. Die gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes ist die politische Kontrolle der Gesellschaft. Die Kontrolle der, nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO), ist Gesundheit der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Gesundheit (im weitgehenden Sinne), d.h. die besten Interessen der Kinder, werden völlig außer acht gelassen (z.B. 2006 Fall Kevin im Bundesland Bremen), 8. Das Jugendamt verfolgt die Gefährdung des sogenannten Kindeswohls, anstatt sich um die besten Interessen des Kindes zu kümmern. In deutschen Gesetzen wird letzterer Begriff niemals erwähnt, sondern nur der Begriff Kindeswohl. 9. Das sogenannte Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er wurde nie, in keinem Gesetz, in keiner rechtlichen Vorschrift definiert, es wird so verstanden, wie das die lokalen Politiker der Jugendämter und Familienrichter verstehen und entspricht nicht den besten Interessen des Kindes. 10. Jedes Kind und jede Familie, auch die ausländischen Staatsbürger, die sich auf dem deutschen Gebiet aufhalten, unterliegen automatisch der Kontrolle des Jugendamtes. Das Kind kann jeder Zeit ohne Angabe der Gründe den biologischen Eltern entzogen werden. Das Gericht kann nach der Schaffung der vollendeten Tatsachen informiert werden. 11. Die örtlichen Jugendämter haben die Pflicht, sich in die Tätigkeit der Familiengerichte, Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten sowie aller Kinder-, Jugend-, Erziehungs- sowie der Sportorga­ni­sa­tionen und Wohlfahrtsverbände einzumischen. Lokale Kompetenz der örtlichen Jugendämter zählt mehr als die Weisungen der weit von der Sache entfernten Ministerien: Justiz-, Schul-, Kultus-, Bildungs-, Familienministerium, auch mehr als die der Gerichte, allerdings ohne jegliche Kontrolle. 12. Die Jugendämter sind nach dem FGG zwingend in Kindschaftssachen am Verfahren zu beteiligen. 13. Die örtlichen Jugendämter sind als Verfahrensbeteiligte an kindschaftsrechtlichen Verfahren vom Familiengericht zu beteiligen und sie können dem Gericht die Unwahrheit über die biologischen Eltern des Kindes sowie über das Kind (im Namen des deutschen Kindeswohls) vortragen. Erschwerend kommt noch dazu, dass sich die Kinder im Heim tatsächlich in einer schwierigen Lebenslage befinden, und diese sogar zu Todessehnsucht und geistiger Verwirrung führen kann. Da die Kinder sich zumindestens im seelischen Wohlbefinden sich selbst überlassen sind. 14. Die Jugendämter sind gesetzlich immer im Namen des deutschen Kindeswohls tätig, deswegen werden die „gut gemeinten“ Lügen des Jugendamtes von der Staatsanwaltschaft nicht belangt und keinesfalls bestraft. 15. Die Jugendämter - als die einzige Institution. Der Name Europa wird heute häufig synonym für die Europäische Gemeinschaft (EG) verwendet, die jedoch nur einen Teil von E. umfaßt. Dem geographischen Umfang nach ist E. mit etwas über 10 Mio km2 der zweitkleinste Erdteil. Europa - Sammeln ohne Begründung alle Informationen und Daten jeder Familie, in der Kinder sind, im Namen des deutschen Kindeswohls, wider das Bundesdatenschutzgesetz. 16. Den Familiengerichten ist gesetzlich untersagt, Entscheidungen in Kindschaftssachen ohne vorherige Beteiligung des Jugendamtes vorzunehmen. Deswegen ist die Unabhängigkeit der deutschen Familiengerichte der Abhängigkeit von den örtlichen Jugendämtern unterworfen und macht die Gerichte gewissermaßen zu deren Erfüllungsgehilfen. 17. Jedes Jugendamt überwacht den planmäßigen Entzug der Kinder ihrer biologischen Eltern und auf diese Art und Weise finanziert es die Kinderheime und korrekte (jugendamtsabhängige) Pflegefamilien. Die Rechnungen für die Erziehung bei Ausschluss der leiblichen Eltern unter Kontrolle der Jugendämter bekommen oft unter dem Zwang des Gerichtsvollzugs die biologischen Eltern. 18. Beim begleiteten bzw. betreuten Umgang, in Pflegefamilien und Kinderheimen sind den Kindern die Gespräche in der Sprache des nichtdeutschen Elternteils verboten und die Bildung in Sprachen (außer Englisch und Französisch) wird behindert. Auch unseren Kindern ist es mitten in Deutschland im Jahre 2013 immer noch untersagt, Englisch in der Schule zu erlernen, Beweis Zeugnisse der Kinder. Von Bildungsfreiheit keine Spur. 19. Jeder der deutschen ( Ausgewanderten) und ausländischen Eltern oder solcher mit anderen Nationalitäten wird als ein potenzieller Verbrecher behandelt, weil er das eigene Kind in die eigene Heimat außerhalb Deutschlands entführen könnte. Aus diesem Grund werden durch die Jugendämter eigene( siehe Umweltdatenbanken) Datenbanken geführt. Das Einwohnermeldeamt hat die Pflicht, das Jugendamt über alles umgehend zu informieren. 20. In den binationalen, z.B. deutsch-ausländischen Ehen, fängt der Eingriff der Jugendämter mit dem Verbot der Sprache an, dann folgt die Überwachung der Gespräche und Kappung des Umgangs der Kinder mit ihren Eltern. Das gleiche gilt für getrennte/geschiedene Väter. 21. Die Jugendämter machen den Kindern aus den geschiedenen Familien mit allen Mitteln unmöglich, die Herkunftssprache ... zu erlernen. Menschenwürde unantastbar ? Wunsch oder Wirklichkeit? Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz wird oft und gern zitiert. Als Forderung, als Ermahnung, als Beweis unserer Kultur. Seit 1949 steht diese Aussage von der Unantastbarkeit der Menschenwürde an erster Stelle unseres Grundgesetzes, das ist wohl einmalig in der Welt. Es war eine Reaktion auf die Unmenschlichkeit im 3. Reich. Wie sieht es mit dieser Aussage in der Praxis aus? Wie oft wird sie täglich widerlegt! Liegt dies an der Form der Formulierung, die ja den Eindruck entstehen läßt, daß es so sei mit der Unantastbarkeit? Der Inhalt kann ja wohl nicht so falsch sein. Liegt es vielleicht an einem mangelnden inhaltlichen Verständnis des Begriffes? Was ist Würde? Fast alle wissen, was gemeint ist, aber kaum jemand kann es erklären. Woraus besteht sie, wie entsteht sie? Würde bedeutet Wertigkeit, Erhabenheit, Vornehmheit, Majestät, erhabene Gesinnung, Autonomie und sittliche Selbstgesetzgebung; dem Menschen innewohnender Wert und innerer Rang, Menschenwürde; innere Haltung, die durch das Bewußtsein vom eigenen Wert oder von einer geachteten Stellung bestimmt wird; Echtheit. Ähnlich wie bei der Identität enthält Würde Selbstbild, soziale Aufgabe und Anerkennung durch bedeutsame Bezugspersonen sowie Selbstverantwortung. Beherrschung der Triebe durch die moralische Kraft ist Geistesfreiheit, und Würde heißt ihr Ausdruck in der Erscheinung. (Friedrich Schiller) Würdigen bedeutet werten, anerkennen, achten, Achtung erweisen, respektieren, Respekt haben vor etwas, Respekt zollen, schätzen, hochschätzen, bewundern, von Bewunderung erfüllt sein für etwas, ehren, Ehrfurcht erweisen, in Ehren halten, Wert legen auf etwas. Weitere Begriffe, die damit in lockerem Zusammenhang stehen sind: Status, Ansehen, Bekanntheit, Beliebtheit, Berühmtheit, Namen, Popularität, Prestige, Renommee, Reputation, Ruf, Ruhm. Menschenwürde entsteht durch Anlage, Zuweisung oder Anspruch und Leistung oder Erfüllung, sie ist ein Teil menschlicher Identität, und zwar der Wesentliche, nämlich der Geistige, der Ideelle. Hier wird deutlich, wie wichtig eine ideelle Orientierung ist. Menschenwürde ist ein veränderlicher Teil des Menschen, ihre Beschaffenheit wird sowohl von der jeweiligen gesellschaftlichen Kultur, als auch von dem einzelnen Menschen selbst mitbestimmt. Die Anlage der Menschenwürde enthält zunächst die Daseinsform als Mensch sowie seine angeborenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Die Zuweisung enthält die sozialen Verhältnisse, in die der Mensch hineingeboren wurde sowie die Wertschätzung durch seine Mitwelt. Die Leistung besteht aus der eigenen Wertschätzung, der Entfaltung der Fähigkeiten sowie der ethischen Einstellung und der praktizierten Solidarität. Die Menschenwürde ist also keine feste Größe, sie ist abhängig von der allgemeinen Wertschätzung der jeweiligen gesellschaftlichen Gruppierungen, in denen sich der Einzelne bewegt, sowie von seinem allgemeinen und besonders von seinem ethischen Verhalten. Die Würde des Menschen ist unantastbar. So lauten die ersten Worte unseres Grundgesetzes in Artikel 1 der Grundrechte. Weiter heißt es in diesem Artikel: Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die Formulierung des ersten Satzes, der meist nur allein gebraucht wird, ist eine sehr verkürzte, subjektive; sie ist mißverständlich, fast könnte man sagen eine Selbsttäuschung, ein Wunsch, der eine Tatsache vortäuscht. Es stimmt leider so nicht, wie es in der Formulierung klingt, daß sie unantastbar ist, denn die Menschenwürde wird oft genug angetastet. Indem etwa Kinder zu früh zur Anpassung erzogen und meist auch in eine bestimmte ideologische Richtung gedrängt werden, wird die in Artikel 2 GG gewährte freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit behindert und wird ihre Menschenwürde nachhaltig angetastet. Leider werden diese eigentlichen Ursachen späteren unwürdigen Verhaltens noch immer viel zu wenig beachtet. Nachfolgendes Gedicht drückt diesen Sachverhalt deutlich aus, wie es ja auch die zunehmende Jugendkriminalität bestätigt. Kinder und Eltern zu trennen und sogar pädagogische Kontaktsperren zu veranlassen ist Folter und gehört somit vor"s Internationale Strafgericht! In den Herzen der folgsamen Kinder nistet knisternd und raschelnd die Rache H.C. Flemming Dieses kleine Gedicht enthält die Folgen früher und anhaltender Verletzung der Menschenwürde, die bereits mit dem Mangel an einfühlender Achtung des Kindes als eigenständige Persönlichkeit beginnt. Der Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bedeutet eigentlich: "Die Würde des Menschen ist verletzlich, sie ist zu ermöglichen, zu achten, zu wahren und zu schützen." Dies sollte nicht nur Verpflichtung aller staatlichen Gewalt sein, sondern auch aller elterlichen, schulischen, betrieblichen und sonstigen Gewalt oder besser: Verantwortlichkeit. Da das Grundgesetz nicht nur für den Staat gilt, müßten sich dessen Inhalte auch in allen außerstaatlichen Bereichen entsprechend wiederspiegeln, z.B. in wirtschaftlichen Bereichen im Betriebsverfassungsgesetz, in Schulischen in den Vorschriften der Kultusministerien und in Privaten in den religiösen Richtlinien, die jedoch entweder ethische Normen wie Artikel 1 GG nicht enthalten oder sogar gegen diese verstoßen. Fast immer liegt ein Verstoß gegen Artikel 1 und gegen Artikel 2 GG vor, wenn in Anwendung der Artikel 4 und 7 unter Gewährung ungestörter Religionsausübung Kinder in eine bestimmte ideologische Richtung erzogen werden, die sie von anderen Menschen abgrenzt. Artikel 4 und 7 wären zu ergänzen bzw. zu differenzieren, um die darin enthaltenen Möglichkeiten des Verstoßes gegen Art. 1 und 2 zu verhindern. Für Art.4 müßte es heißen: Die ungehinderte freie Entfaltung eines individuellen Glaubens ist durch Vermeidung jeglicher einseitigen Einflußnahme bis zum 18. Lebensjahre zu gewährleisten und durch Erschließung vieler, möglichst aller ethischen Orientierungen zu fördern. Für Art. 7 müßte es heißen: Religionsunterricht bedeutet unabhängige und gleichberechtigte Unterrichtung über alle vorhandenen Religionen, Weltanschauungen und ethischen Orientierungen ohne Bevorzugung einer bestimmten. Und Art.1 sollte ergänzt werden in: ... ist Verpflichtung aller Bürger und der staatlichen Verantwortlichkeit. Menschenwürde hängt ab von einem Menschenbild, dieses hängt mit einem Weltbild zusammen. Die Würde ist etwas, was dem Menschen zunächst als Möglichkeit gegeben ist, was ihm zusteht, was er aber auch erfüllen muß. Ein Mensch, der sich würdelos verhält, kann schwerlich erwarten, daß man ihn würdig behandelt. Ein Politiker beispielsweise, der seine politischen Gegner beschimpft und herabwürdigt, der verliert damit gleichzeitig an eigener Würde, zumindest bei denjenigen Wählern, denen Würde etwas bedeutet. Es ist demnach nützlich, den Begriff der Menschenwürde immer wieder zu hinterfragen und zu definieren, um dadurch auch die Selbstwahrnehmung und Selbstkontrolle zu fördern und sich der Beschaffenheit der eigenen Würde bewusst zu werden. Wenn dieses verstärkt geübt und praktiziert würde, käme es dazu, dass mehr Menschen als bisher in der Lage wären, das Verhältnis der egoistischen zu den altruistischen Anteilen der Antriebe des eigenen Handelns zu erkennen und zu steuern. Damit wären auch mehr Menschen in der Lage, Politiker auf ihre Wahrhaftigkeit hin einzuschätzen und vielleicht gerechter zu beurteilen. Die Politiker selbst würden dann vielleicht mehr als bisher bereit sein, sich selbst zu kontrollieren und Supervisionen zu unterziehen. Wenn beispielsweise Politiker den Eindruck erwecken, dass sie "an ihrem Sessel kleben", dann geschieht da etwas, das ihre Würde antastet. Dann scheint der Egoismus im Vordergrund zu stehen, was negativ bewertet wird. Andererseits wird aber auch Durchsetzungsvermögen erwartet und geschätzt, was ohne egoistische Anteile kaum möglich ist. Würde kann erst dann annähernd unantastbar sein, wenn genügend Gespür in die eigene Befindlichkeit, in die eigenen wirklichen menschlichen Bedürfnisse und eine klare ethische Orientierung vorhanden sind, und wenn diese und vielleicht noch weitere Merkmale miteinander in ein gewünschtes Verhältnis gebracht werden können. Der Begriff 'unantastbar' sagt ja eigentlich vom Begriff her, dass etwas nicht angetastet werden kann. Das ist aber in der Formulierung so gar nicht gemeint, denn es heißt ja weiter: Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Wenn etwas unantastbar wäre, müsste es nicht geschützt werden. Es ist also lediglich eine Verpflichtung und noch kein Ergebnis. Gemeint ist, dass die Menschenwürde nicht angetastet werden darf oder zumindest nicht soll. Es ist auch wichtig, zu wissen, dass sich die Verpflichtung in dem Artikel 1 lediglich auf das Verhalten des Staates gegenüber dem Volk bezieht. Da Menschenwürde selbst unbedingt etwas mit Wahrhaftigkeit sich selbst und anderen gegenüber zu tun hat, ist es schon bedeutsam, ja bedenklich, wenn in diesem Zusammenhang von einer Unantastbarkeit gesprochen wird. Das entwertet sowohl den Begriff, als auch die Absicht der Verwendung, und damit seine Wirksamkeit. Es kann so der unbewusste Eindruck entstehen, dass die Unantastbarkeit bereits gewährleistet sei. Besser, weil wahr-haftiger wäre wohl gewesen, anstatt von Unantastbarkeit von Verletzbarkeit oder Unverzichtbarkeit zu sprechen. Es hätte heißen müssen: "Die Achtung und der Schutz der Würde des Menschen sind unverzichtbar" oder "Die verletzbare Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen", und zwar nicht nur von Gewaltausüben den Staatsbeamten und -angestellten, sondern auch von Eltern, Vorgesetzten, von Jedermann gegenüber Jedermann und -frau. Schließlich auch gegenüber der Natur, gegenüber Tier und Pflanze. Haben nicht auch Tiere ihre Würde? Wenn Menschen z.B. den von ihnen als König der Tiere eingestuften Löwen hinter Gittern dazu bringen, durch Männchen machen die Zuschauer zu unterhalten und zu belustigen, dann ist das nicht nur ein Antasten der Würde des Tieres, sondern auch ein unwürdiges Verhalten des Dompteurs und der Zuschauer dem Tier und den Mitmenschen gegenüber. Auch ist es einigen Nachdenkens wert, ob nicht bereits mit dem Beobachten von Tieren, besonders des Liebesspiels und -aktes, genaugenommen eine Verletzung von Würde gegeben ist - zumindest der Unsrigen. Wenn man hin und wieder in Fernseh-Berichten über Natur-Katastrophen sehen muß, in welch menschenunwürdiger Lage sich Menschen befinden, die versuchen, im überfluteten Ufergebiet eines Flusses ihr Leben zu retten, dann kann man Ureinwohner verstehen, die achtsam mit ihrer Umwelt umgehen und selbst Bäumen, Flüssen, Seen und Bergen eine Würde zugestehen. Vielleicht wird es eines Tages heißen: Die Würde von Mensch und Natur ist zu gewährleisten. (Man schlägt, schneidet oder beleidigt einen Fluß nicht, man umsorgt ihn wie ein lebendiges Wesen. Weisheit der Maori, Ureinwohner Neuseelands.) Es scheint jedenfalls dringend erforderlich, den Begriff Menschenwürde immer wieder ins Gespräch zu bringen, ihn zu hinterfragen und neu zu definieren, um ihn dadurch mehr als bisher zu verinnerlichen und anzuwenden. Auch ein Bekenntnis zum Humanismus kann zu einer stärkeren Beachtung der Menschenwürde beitragen, denn seine Definition lautet sehr konkret: Humanismus ist ein Denken und Handeln, das sich an der Würde des Menschen orientiert und dem Ziel menschenwürdiger Lebensverhältnisse dient. Aber der Mensch soll auch in den größten Tiefen seines äußerlichen Daseins die innere Würde seiner Natur nicht verlieren. Er ist durch diese Würde allein Mensch. Sie, diese Würde, ist das einzige Ziel der Menschenbildung und zugleich das erste Mittel für sie. Heinrich Pestalozzi in der Einleitung zur 'Wochenschrift zur Menschenbildung' 1807 Menschenwürde heißt: Inkarnation all dessen, was den Menschen frei, groß und ewig macht, was in ihm, dem Weltgeschöpf, den schöpferischen Funken schürt und hütet. Carl Zuckmeyer, Aufruf zum Leben Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben, Bewahret sie! Sie sinkt mit euch! Mit euch wird sie sich heben! Friedrich Schiller Die Würde des Menschen beginnt mit dem Bekenntnis zum Menschsein und den diesem innewohnenden, unendlichen Möglichkeiten wie sie der Begriff Humanismus in idealer Weise in sich vereint. Anbei möchten wir Euch noch darauf aufmerksam machen, dass Ihr Regierenden Menschen da oben Diener des Volkes seid, und somit will ich Euch auch noch schnell erinnern, dass Ihr nur dieses eine habt! Leider nimmt immer öfter das Jugendamt auf Verdacht auf der Grundlage des §1666 wegen einer vermeintlichen Gefahr im Verzug die Kinder weg. Da dann die sich anschließenden Gerichtsverfahren beim Familiengericht stattfinden, haben Eltern die normalen Rechte angeklagter Bürger nicht, man entzieht Eltern jegliche Grundrechte. Es wird ja angeblich nur geholfen und nicht bestraft. (Aber die meisten Kinder und Eltern empfinden die jahrelange oder lebenslange Zwangstrennung als Strafe oder soll ich direkter sagen: Folter.) Es gibt keine Beweispflicht des Jugendamtes. Es reicht die Empfehlung des Jugendamtes gegenüber dem Gericht, Kinder den Eltern zu entziehen.Völlig unschuldigen Eltern. Und die erst recht unschuldigen Kinder werden auf Verdacht getrennt. Das ist gegen das Grundgesetz. Das Grundgesetz garantiert den Schutz der Familie und gibt den Eltern die Pflicht der Versorgung und Erziehung der Kinder. Ich möchte, dass alle Sorgerechtsentzüge unter Strafrechtsbedingungen noch mal durchgeführt werden, und alle Kinder von unschuldigen Eltern zurückgegeben werden. Und in Zukunft sollten Kinder nur per Strafrecht entzogen werden, mit der gleichen Sorgfalt der Beweisführung einer Straftat ,die ja den Eltern beim Jugendamt vorgeworfen wird. Der Staat muss beweisen, dass die Eltern ihr Kind misshandelt haben oder hungern liessen - mit der gleichen Sorgfalt wie eine Misshandlung unter Erwachsenen im Strafrecht durchgeführt wird. Befindet das Strafrecht Eltern vom Jugendamt zu Unrecht beschuldigt, muss das Jugendamt die Kinder den unschuldigen Eltern zurückgeben. Die Eltern müssen ein Recht auf ein Strafverfahren nach der Strafgesetzordnung bekommen.Ich bin eine unschuldige Mutter, der man ihre 5 Kinder weggenommen hat bzw.nicht wiedergeben will, weil das Jugendamt der Meinung ist, ich wäre nicht erziehungsfähig! Ich bin verheiratet, mein Ehemann ist von Beruf Selbständig und wir haben 5 Kinder, denen das Recht verwehrt wird, mit ihren Geschwistern aufzuwachsen! Das Jugendamt versucht , mir die Kinder zu entfremden, und ich will hiermit mein Recht als Mutter erkämpfen und allen Müttern und Vätern Mut machen, es sind unsere Kinder und nicht "ihre"! Begründung: Vor das Familiengericht geladene Eltern, denen das Sorgerecht und damit das Kind nach §1666 entzogen wird, sollen die gleichen Rechte auf einen fairen Gerichtsprozess bekommen, wie bei einem Strafprozess. Diese Rechte sind: s. Der Ankläger, in dem Fall das Jugendamt, muss die Straftat/das Vergehen beweisen. Im Zweifel für die angeklagten Eltern (und wenn der Zweifel sehr groß ist, könnte ja die Familie kontrolliert werden für maximal ein Jahr). Die Gerichte entscheiden meist zugunsten des Jugendamtes. Wir, die Eltern, haben kaum eine Chance! Dieses Problem betrifft die ganze Bevölkerung. Auch Enkelkinder, Nichten, Neffen, Cousinen und die Kinder Ihrer Freunde und Arbeitskollegen können jederzeit betroffen sein. Im Namen aller Unterzeichner/-innen. Malta-Gozo, Sonja & Markus Bergfeld   zur Petition PRO: Deutschland verletzte unsere Grund- und Menschenrechte Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (10 EcoSoC) EMRK Europäische MenshenRechtKonvence .
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